Methodik und Quellen
So rechnet der Abfindungs-Check. Alle Annahmen und Quellen liegen offen. Dieselben Annahmen stehen im Ergebnis hinter dem Info-Knopf (i) jeder Karte.
Was der Check macht
Er rechnet mit vereinfachten Annahmen eine Modellrechnung auf deinem Gerät. Deine Angaben werden nicht übertragen. Das Ergebnis besteht aus drei Karten: Dein Angebot, Ohne neuen Job und Gehaltsverzicht. Der Check ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Grundregeln
- Alle Beträge gelten in heutiger Kaufkraft. Preise, Gehälter und Renten steigen im Beispiel mit der Inflation von 2 % im Jahr, deshalb bleiben sie in der Rechnung gleich. Die Renditen sind um die Inflation gekürzt.
- Rechtsstand ist Oktober 2026. Steuer- und Sozialversicherungswerte gelten für 2026.
Dein Angebot und die Steuer
- Richtwert: Üblich ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr im Unternehmen (Faktor 0,5). Das ist keine Pflicht. Gesetzlich festgelegt ist dieser Wert nur bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben, wenn du keine Klage erhebst (§ 1a Kündigungsschutzgesetz).
- Spanne: Ohne Kündigungsschutz rechnet der Check mit 0,25 bis 0,5, mit Kündigungsschutz mit 0,5 bis 1,0. Jede Besonderheit (Schwerbehinderung, Elternzeit, Betriebsrat, Formfehler) erhöht das obere Ende um 0,25, höchstens bis 2,0.
- Steuer: Einkommensteuertarif 2026 mit Solidaritätszuschlag und, wenn du sie zahlst, 9 % Kirchensteuer. Die Abfindung wird mit der Fünftelregelung ermäßigt versteuert (§ 34 Einkommensteuergesetz). Seit 2025 greift sie erst in der Steuererklärung. Der Arbeitgeber zieht zuerst die volle Lohnsteuer ab, den Unterschied erstattet das Finanzamt nach der Steuererklärung. Der Check nimmt dafür 12 Monate an.
- Normales Gehaltsjahr: Die Steuer ist für ein normales Gehaltsjahr geschätzt. Verheiratete werden gemeinsam veranlagt.
Arbeitslosengeld
- Höhe: 60 % des pauschalierten Nettos, mit Kind 67 %. Das Brutto zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat.
- Dauer: Sie richtet sich nach Alter und Versicherungszeit (§ 147 SGB III). Als Versicherungszeit zählt deine Betriebszugehörigkeit. Mit 67 endet das Arbeitslosengeld.
- Ruhen: Endet das Arbeitsverhältnis früher als die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB), ruht das Arbeitslosengeld eine Weile (§ 158 SGB III), höchstens ein Jahr. Der Check schätzt die Ruhenszeit aus Abfindung, Alter und Betriebszugehörigkeit.
- Sperrzeit: Ein Aufhebungsvertrag kann zwölf Wochen Sperrzeit auslösen (§ 159 SGB III). Der Check zeigt dieses Risiko nur als eigene Zeile in Euro und rechnet nicht damit.
- Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte zahlen während des Arbeitslosengelds nichts, danach rechnet der Check 250 € im Monat bis zur Rente. Privat Versicherte zahlen den vollen Beitrag. Ein Zuschuss der Agentur für Arbeit ist nicht eingerechnet.
Lebenserwartung und Sterbejahr
- Quelle: amtliche Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts (veröffentlicht am 7. Juli 2026, GENESIS-Online Tabelle 12621). Sie zeigt, wie viele Jahre Menschen eines Alters im Durchschnitt noch leben, getrennt für Männer und Frauen.
- Werte für Deutschland: Die durchschnittliche Restlebenszeit beträgt in den Altern 20, 40, 60, 65 und 80 Jahren:
| Alter | Frauen | Männer |
|---|---|---|
| 20 Jahre | 63,84 | 59,30 |
| 40 Jahre | 44,16 | 39,89 |
| 60 Jahre | 25,40 | 21,87 |
| 65 Jahre | 21,10 | 17,97 |
| 80 Jahre | 9,73 | 8,20 |
- Dazwischen: Für die Alter zwischen diesen Werten rechnet der Check gleichmäßig weiter (glatte Interpolation).
- Plus 20 %: Wir nehmen an, dass jeder von euch diese durchschnittliche Restlebenszeit um 20 % überschreitet. Das Sterbealter ist also: heutiges Alter plus 1,2 mal die durchschnittliche Restlebenszeit. Das Sterbejahr ergibt sich daraus.
- Beispiel: Ein 45-jähriger Mann hat laut Tafel im Schnitt noch 35,2 Jahre. Mal 1,2 sind 42,3 Jahre. Sein Sterbealter ist etwa 87, sein Sterbejahr etwa 2068. Für eine 42-jährige Frau sind es im Schnitt noch 42,2 Jahre, mal 1,2 also 50,7 Jahre: Sterbealter etwa 93, Sterbejahr etwa 2077.
- Zeitraum der Rechnung: Gerechnet wird bis zum späteren der beiden Sterbejahre.
- Grenzen: Die Tafel ist ein Durchschnitt für die Bevölkerung und eine Momentaufnahme. Sie enthält keine Annahme über künftige Entwicklungen. Wie lange du tatsächlich lebst, kann erheblich abweichen.
Rente
- Deine Rente: Du kannst den bisherigen Anspruch aus der Renteninformation angeben (Regelaltersrente aus den bisherigen Beiträgen). Ohne Angabe schätzt der Check sie aus Gehalt und Berufsjahren: Beginn mit 22, Gehalt wie heute zu 85 %, Zeiten mit Arbeitslosengeld zu 80 %, Durchschnittsentgelt 51.944 €, Rentenwert 42,52 € (seit 1. Juli 2026).
- Netto: Von der Bruttorente bleiben rund 82 %, bei privat Versicherten 92 %, weil Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer abgehen.
- Partner: Das Einkommen des Partners zählt bis zu seinem 67. Geburtstag. Danach rechnet der Check mit einer durchschnittlichen Altersrente von 1.227 € im Monat. Das ist das Mittel der 2025 neu zugegangenen Altersrenten (Männer 1.415 €, Frauen 1.039 €, jeweils Zahlbetrag). Ohne Einkommen des Partners gibt es keine Partnerrente. Ist der Partner schon 67 oder älter, gilt dein Betrag dauerhaft.
- Nicht eingerechnet: Witwen- oder Witwerrente.
Ausgaben und Kindergeld
- Deine Ausgaben (ohne Krankenversicherung) bleiben gleich hoch.
- Kindergeld: 259 € pro Kind, bis das Kind im Schnitt 22 ist. Zwei Jahre nachdem das Kindergeld des letzten Kindes ausläuft, sinken die Ausgaben um 25 %.
- Stirbt einer von zwei Partnern, braucht der andere nur noch 66 % des bisherigen monatlichen Kapitalbedarfs. Die Rente des Verstorbenen fällt dann weg.
Vermögen und Geldanlage
- Anlage: Rücklagen, Netto-Abfindung, Erbschaft und der Erlös einer verkauften Immobilie liegen in einem Mix aus Welt-Aktien-ETF und festverzinslichem Tagesgeld-ETF. Der Aktienanteil sinkt gleichmäßig von 80 % auf 30 % bis zum Ende.
- Renditen: Annahme vor Inflation: Aktien 7,5 %, festverzinsliches Tagesgeld 2,5 % pro Jahr. Nach Abzug der Inflation von 2 % sind das etwa 5,4 % und 0,5 %. Dazu kommen 1 % Kosten und die Steuer auf Erträge: Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag (mit Kirchensteuer entsprechend mehr) auf 70 % der Erträge, weil 30 % Teilfreistellung gelten. Der Sparerpauschbetrag ist nicht berücksichtigt.
- Immobilie: Du gibst den Wert abzüglich Restschuld an. Die Immobilie ist nicht selbst genutzt und fließt deshalb als Kapitalanlage in die Rechnung ein. Der Check verkauft sie zum rechnerisch besten Zeitpunkt (er prüft mehrere und nimmt den mit den höchsten tragbaren Ausgaben) und legt den Erlös wie das übrige Vermögen an. Weil die angenommene ETF-Rendite höher ist als eine Wertsteigerung von 0 %, ist ein früher Verkauf am besten.
- Steuer auf den Verkauf: Der Check nimmt an, dass du die Immobilie länger als zehn Jahre besitzt. Dann fällt keine Spekulationssteuer an (§ 23 Einkommensteuergesetz). Besitzt du sie kürzer und bewohnst sie nicht selbst, wäre der Gewinn steuerpflichtig. Das rechnet der Check nicht. Verkaufskosten sind nicht abgezogen. Mieteinnahmen aus der Immobilie sind weder vor noch nach dem Verkauf eingerechnet.
- Kapitallebensversicherung (auch Riester): Der Check nimmt an, dass der angegebene Betrag mit 67 zur Verfügung steht.
- Erbschaft: Sie zählt ab dem angegebenen Jahr (Mitte des Jahres) als Einmalzahlung.
„Ohne neuen Job“: monatlich verfügbar und Fehlbetrag
- Monatlich verfügbar ist der höchste gleichbleibende Ausgabenbetrag (am Anfang, vor den späteren Kürzungen), bei dem das Geld nie früher ausgeht und bis zum Lebensende genutzt wird.
- Fehlbetrag: Alles Geld, das du hast oder bekommst, wird mit allen Ausgaben bis zu einem Zeitpunkt verrechnet. Ist das Ergebnis kleiner als 0 €, fehlt dieser Betrag. Er wird nicht verzinst. Verglichen wird mit 0 €, nicht mit einem Wunschwert.
„Gehaltsverzicht“
- Du nimmst nach der angegebenen Frist wieder eine Beschäftigung auf und bleibst bis 67 dabei. Gerechnet wird nur mit der Abfindung, ohne Vermögen, Partnereinkommen und Rente.
- Bis zum neuen Job bezahlt die Abfindung die Lücke zwischen deinem bisherigen Netto und dem Arbeitslosengeld. Der Rest wird in gleich hohen Monatsbeträgen bis 67 entnommen.
- Der Netto-Betrag wird mit deinem Grenzsteuersatz und den Sozialabgaben auf das Brutto umgerechnet. Reicht die Abfindung nur bis zum Jobstart, muss das nächste Gehalt wieder so hoch sein wie das heutige.
- Szenarien: Aktienrendite vor Inflation 5 %, 7,5 % und 9 % pro Jahr.
Nicht berücksichtigt
Witwen- oder Witwerrente, Grundsicherung (seit 1. Juli 2026 mit Vermögensprüfung ab dem ersten Tag), Wohngeld, Kinderzuschlag, Mieteinnahmen, Verkaufskosten und Steuer bei kurzem Immobilienbesitz, ein Zuschuss der Agentur für Arbeit zur Krankenversicherung, Einkommensteuer auf Renten und der Progressionsvorbehalt des Arbeitslosengelds in der Rentenphase.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Sterbetafeln 2023/2025, Tabelle Männer, Tabelle Frauen, GENESIS-Online 12621-0001
- Deutscher Bundestag, hib 619/2026: durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der 2025 neu zugegangenen Altersrenten (Männer 1.415 €, Frauen 1.039 €): bundestag.de
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026 (aktueller Rentenwert)
- Gesetze: § 1a KSchG, § 147 SGB III, § 158 SGB III, § 159 SGB III, § 34 EStG, § 32a EStG, § 23 EStG, § 622 BGB
Änderungsprotokoll
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 29.10.2026 | Erstveröffentlichung |
Fehler gefunden?
Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns an info@lohnt-sich-abfindung.de. Wir korrigieren ihn und vermerken die Änderung im Protokoll.
Stand: Oktober 2026